Rechtsprechung
   BPatG, 30.09.2010 - 23 W (pat) 306/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30318
BPatG, 30.09.2010 - 23 W (pat) 306/06 (https://dejure.org/2010,30318)
BPatG, Entscheidung vom 30.09.2010 - 23 W (pat) 306/06 (https://dejure.org/2010,30318)
BPatG, Entscheidung vom 30. September 2010 - 23 W (pat) 306/06 (https://dejure.org/2010,30318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,30318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 30.09.2010 - 23 W (pat) 306/06
    d) Mit dem Patentanspruch 1 nach Hauptantrag fallen aufgrund der Antragsbindung auch die auf diesen rückbezogenen Ansprüche 2 bis 14 (vgl. BGH GRUR 2007, 862 Leitsatz -Informationsübermittlungsverfahren II" m. w. N.).
  • BGH, 09.12.2008 - X ZB 6/08

    Ventilsteuerung

    Auszug aus BPatG, 30.09.2010 - 23 W (pat) 306/06
    Diese zeitlich bis zum 30. Juni 2006 begrenzte Verlagerung der Zuständigkeit hat der BGH als nicht verfassungswidrig beurteilt (BGH GRUR 2009, 184 -"Ventilsteuerung" m. w. N.).
  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86

    "Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein

    Auszug aus BPatG, 30.09.2010 - 23 W (pat) 306/06
    a) Die Zulässigkeit des inzwischen zurückgenommenen Einspruchs ist von der Patentinhaberin zwar nicht in Frage gestellt worden, jedoch haben Patentamt und Gericht auch ohne Antrag des Patentinhabers die Zulässigkeit des Einspruchs in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen zu überprüfen (vgl. Schulte, PatG, 8. Auflage, § 59, Rdn. 160), da ein unzulässiger -einziger -Einspruch zur Beendigung des Einspruchsverfahrens ohne weitere Sachprüfung über die Rechtsbeständigkeit des Streitpatents führt (vgl. hierzu Schulte, PatG, 8. Auflage, § 61, Rdn. 23; BGH GRUR 1987, 513, II.1. -"Streichgarn").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht